- Rechte der Patienten bei einer Arztüberweisung -
Der Patient darf nicht nur, sondern muss bei einer Überweisung zu einem Therapeuten oder zu einem Facharzt, diesen selbst wählen. Anweisungen anderer sind widerrechtlich und strafbar. Ein wichtiger Faktor für den Erfolg Ihrer Behandlung ist das Vertrauen zum Behandler. Nur so ist eine aktive Beteiligung an der Therapie mit Verständnis und der entsprechende Erfolg möglich.
Denken Sie an Ihre Gesundheit und entscheiden Sie selbst!
Bei Beschwerden, wenden Sie sich an:
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-0