Reichen Sie als Kassenpatient Ihre Zuzahlungsquittungen immer bei Ihrer Krankenkasse ein. Ab einem bestimmten Betrag bekommen Sie über diese eine Zuzahlungsbefreiung, so dass Sie also nichts mehr zuzahlen müssen!
- News und Informationen - Das Gesundheitswesen unterliegt schnellen Veränderungen. Auch sind manche Sachverhalte für den Patienten oft undurchschaubar, da bestimmte grundlegende Informationen nicht der breiten Öffentlichkeit weitergeben werden. Neueste Beiträge |
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